Samstag, 30. August 2008

Zusatzübereinkommen zum Antarktisvertrag

Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben (CCAS)

Das Übereinkommen wurde am 1. Juni 1972 von zwölf Staaten unterzeichnet und trat am 11. März 1978 in Kraft. Das Übereinkommen findet Anwendung auf die Meere südlich 60°S. Es bezieht sich auf See-Elefant, Seeleopard, Weddellrobbe, Krabbenfresserrobbe, Rossrobbe und Pelzrobbe. Der Artikel IV regelt die Erteilung von Sondererlaubnissen. Artikel V und Anlage Punkt 6 regeln den Informationsaustausch. Hiernach teilt jede Vertragspartei den anderen und SCAR Zweck und Inhalt der erteilten Erlaubnisse und später die Zahl der getöteten und gefangenen Robben mit. Es ist auch (vor dem 31. Oktober eines Jahres) mitzuteilen, wenn keine
entsprechenden Aktivitäten stattgefunden haben.

Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze (CCAMLR)

Das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) wurde am 20. Mai 1980 von 14 Staaten unterzeichnet und trat am 7. April 1982 in Kraft. Gegenwärtig sind 26 Staaten und die Europäische Gemeinschaft beteiligt. Das Übereinkommen besteht aus 33 Artikeln und einer Anlage (Schiedsgericht). Es findet Anwendung auf das
Gebiet südlich von 60°S sowie auf das nördlicher liegende Gebiet bis zur Antarktischen Konvergenz.

In Artikel II wird darauf hingewiesen, dass der Begriff die rationale Nutzung erlaubt. Artikel VII richtet eine Kommission, Artikel XIV einen Wissenschaftlichen Ausschuss ein. CCAMLR - Hinter diesem Kürzel verbirgt sich die Konvention zum Schutz des Meereslebens oder auf englisch :
Convention on the Conversation of Marine Living Resources. Ihr Ziel ist der Erhalt der lebenden Meeresressourcen der Antarktis südlich des 60. Breitengrades und der Gebiete nördlich davon bis zur Konvergenz, die Teil des antarktischen Ökosystems sind. Es ist das politische Pendant
zur BIOMASS-Forschung und Teil des Antarktisvertragsystems. Greenpeace hat bei der CCAMLR den Beobachterstatus Das Abkommen brachte einen grossen Durchbruch für den Naturschutz im Meer, denn es wurde das gesamte marine Ökosystem unter Schutz gestellt
und die Fänge wurden reguliert.

Man wollte der sich schnell entwickelnden Krillfischerei entgegenwirken - Krill ist für die meisten Tierarten - so auch beim Blauwal - die Hauptnahrung. Neben der Nutzung einzelner Arten soll vor allem der Schutz des Antarktischen Ökosystems gewährleistet bleiben. Leider waren zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens die Fischbestände - wie Eisfisch und Marmorbarsch - bereits stark überfischt. Es wurden zwar anhand biologischer Daten sehr strenge Regulierungsmassnahmen beschlossen, doch bei Fischen mit hohem kommerziellen Wert gibt es immer wieder illegale Fangaktivitäten. Ein zusätzliches Problem ist die Langleinenfischerei, der viele bedrohte Seevogelarten zum Opfer fallen. Dieses Problem muss noch durch die CCAMLR gelöst werden.

Die CCAMLR gliedert sich in die Kommission als Entscheidungsträger mit Sitz in Hobart Australien und dem Wissenschaftsausschuss, der die Informationen sammelt und mit Empfehlungen an die Kommission weitergibt.

Das Ressourcenübereinkommen (CRAMRA)

Der Schutz der Antarktis und ihrer empfindlichen Ökosysteme vor Umweltschäden hat immer grössere Bedeutung gewonnen. Dabei standen viele Jahre die möglichen Auswirkungen von Bergbauaktivitäten auf die antarktische Umwelt im Mittelpunkt. Die 1981 nach jahrelangen
Erörterungen mit der Ausarbeitung einer vertraglichen Regelung beauftragte IV. Sonderkonsultativtagung endete 1988 in Wellington mit der Annahme des Textes für ein Ressourcenübereinkommen (CRAMRA). Es liess Exploration und Gewinnung mineralischer Rohstoffe unter sehr strengen Umweltschutzvorschriften und Kontrollen in bestimmten genehmigungspflichtigen Einzelfällen zu. Frankreich und Australien zogen sich jedoch 1989 überraschend von der CRAMRA zurück, so dass sie nicht mehr in Kraft treten konnte. Statt dessen verstärkten sich Tendenzen, für die Antarktis ein langfristiges Verbot von Bergbauaktivitäten zu fordern. Dem schloss sich auch Deutschland an, das die CRAMRA nicht
gezeichnet hatte.

Das Umweltschutzprotokoll (USP)

Das Umweltschutzprotokoll (USP) von 1991 ergänzt den Antarktisvertrag von 1959. Er will ein umfassendes Umweltschutzsystem für die Antarktis und damit den Antarktisvertrag von 1961 ergänzen und den heutigen Gegebenheiten anpassen.

Die XV. Konsultativtagung 1989 in Paris erteilte einer Sonderkonsultativtagung das Mandat zur Ausarbeitung eines umfassenden Umweltschutzsystems für die Antarktis. Innerhalb eines Jahres erzielten die 26 Konsultativstaaten des Antarktisvertrages Einigung über ein Umweltschutzprotokoll mit vier Anlagen über Umweltverträglichkeitsprüfung, Schutz der antarktischen Flora und Fauna, Verhütung von Meeresverschmutzung und Abfallbehandlung. Es wurde am 4. Oktober 1994 in Madrid unterzeichnet. Eine fünfte Anlage zu antarktischen Schutzgebieten wurde auf der XVI. Konsultativtagung 1991 in Bonn beschlossen.

Entscheidend für dieses Ergebnis war die Einigung in der brisanten und seit dem Scheitern des Wellingtoner Ressourcenabkommens (CRAMRA) von 1988 umstrittenen Frage des Rohstoffabbaues in der Antarktis. Das Umweltschutzprotokoll enthält ein Verbot von Rohstoffaktivitäten -zugleich räumt es nach Ablauf von 50 Jahren Revisionsmöglichkeiten ein.

Neben dem Verbot von Rohstoffaktivitäten enthält das Protokoll weitere Bestimmungen von massgeblicher Bedeutung für das zukünftige Umweltschutzregime in der Antarktis. Die Umweltschutzgrundsätze in Artikel 3 unterwerfen erstmals jegliches menschliches Handeln auf dem 6. Kontinent Regeln, die der überragenden ökologischen Bedeutung dieser Region für das Weltklima und den Umweltschutzinteressen der gesamten Menschheit Rechnung tragen.

Das Walfangabkommen

Dieser Vertrag wurde nicht speziell für die Antarktis geschaffen, hat aber auch für dieses Gebiet Gültigkeit. Es ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen von 1946 mit heute etwa 40 Mitgliedern zum Schutz der Wale mit Regelungen der Fangquoten, Fangzeiten und Fangorte sowie Ausweisung von Walschutzgebieten.

So wurde 1994 eine 18 Mio km2 grosse Fläche im Bereich der Antarktis zum Walschutzgebiet erklärt.

IWC - Internationale Walfangkommission

Die Beratungen über ein neues Bewirtschaftungssystem kamen erneut zu keinem Abschluss. Das Verfahren zielt auf eine genaue Analyse der weltweiten Walbestände und die Kontrolle der Einhaltung von Verboten ab. Zudem sollte das neue System auch Fangquoten für gewisse Arten
ermöglichen, wenn deren Bestände als dafür gross genug eingestuft würden. Über das Verfahren wird bei der IWC seit 1992 gerungen. 1986 trat ein Walfangmoratorium in Kraft, wird aber von gewissen Staaten umgangen, weil sie sich mit juristischen Argumentationen nicht an das Verbot halten oder den eigenen Walfang als "wissenschaftlich" einstufen.

Eintrag auf einem Brief aus der Antarktis von 1987